Fallbeispiel Pflegestufe 3:
Der Patient braucht Hilfe bei der Körperpflege, beim Anziehen und WC gehen. Die Medikamenteneinnahme muss kontrolliert werden.
Die Betreuungskraft steht in allen Punkten des täglichen Bedarfs helfend zur Seite. Sie führt den Haushalt, kocht, geht einkaufen und erledigt die Wäsche. Die Versorgung des Haustieres und leichte Gartenarbeiten werden übernommen.
Der Patient hat die Pflegestufe 3 und verfügt über ein Einkommen unter EUR 2.500,00. Das ist Voraussetzung um den Zuschuss zur 24-h Betreuung vom Sozialministerium beantragen zu können.
Der Tagessatz der Betreuungskraft beträgt mindestens EUR 65,00.
Die Höhe des Tagessatzes kann sich durch Pflegeerschwernisse erhöhen.
Honorar Betreuungskraft für 30 Tage, Tagessatz € 65,00: | € | 1950,00 |
Fahrtkosten: | € | 240,00 |
Sozialversicherung für 2 Betreuungskräfte pro Monat: | € | 360,00 |
Monatliche Servicepauschale für die Agentur: | € | 180,00 |
Summe: | € | 2.910,00 |
Nach Abzug von Pflegegeld und Zuschuss zur 24-h Betreuung ergibt sich pro Monat ein
Selbstbehalt von € 1.588,00
Das sind jene Kosten, die Ihre monatlichen Nettoeinkünfte belasten. Berücksichtigen Sie die Aufwände für Kost und Logis der Betreuungskraft und für die Agentur.
Folgende Agenturkosten sind aufgrund des Einmaleffekts nicht in der obigen Kostenaufstellung enthalten:
Vermittlungsgebühr für die erste Betreuungskraft bei Vertragsbeginn | € | 590,00 |
Vermittlungsgebühr für jede weitere neue Betreuungskraft plus Kilometergeld* | € | 250,00 |
* beinhaltet den Hausbesuch und die persönliche Assistenz beim Erstellen des Werkvertrags, sowie bei den Anträgen und Anmeldungen für jede neue Betreuungskraft.
Wir informieren Sie gerne!
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Zuschüsse, Pflegestufen, Unterstützungen
1. Zuschuss zur Unterstützung der 24-h-Betreuung gemäß § 21b des Bundespflegegeldgesetzes
Pro Betreuungskraft und Monat beträgt der Zuschuss € 320,00
Da wir immer mit 2 Betreuungskräften arbeiten, die sich gegenseitig abwechseln, beträgt der maximal mögliche Zuschuss pro Monat € 640,00.
Dieser Zuschuss kann zusätzlich zum Pflegegeld unter gewissen Voraussetzungen beantragt werden:
- Mindestens Pflegestufe 3
- Einkommensgrenze € 2.500,00 netto monatlich
Als Einkommen gilt jede regelmäßig zufließende Geldleistung. Nicht zum Einkommen zählen Pflegegeld oder vergleichbare Leistungen auf Grund bundes- oder landesgesetzlicher Vorschriften, Sonderzahlungen, Grundrenten nach den Sozialentschädigungsgesetzen, Versehrtenrenten oder vergleichbare Leistungen, Familienbeihilfen, Studienbeihilfen, Wohnbeihilfen, Kinderbetreuungsgeld, Leistungen nach den Sozialhilfegesetzen der Länder oder vergleichbare Leistungen, Familienförderungen nach landesgesetzlichen Vorschriften.
- Stufe 1 € 175,00
- Stufe 2 € 322,70
- Stufe 3 € 502,80
- Stufe 4 € 754,00
- Stufe 5 € 1.024,20
- Stufe 6 € 1.430,20
- Stufe 7 € 1.879,50
3. Unterstützung für pflegende Angehörige bei Urlaubsvertretung
Auch wenn Sie keine 24-h Betreuung brauchen, haben Sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung.
Zur Entlastung pflegender Angehöriger wird einmal pro Jahr Unterstützung für eine Ersatzpflege angeboten. Wir informieren Sie gerne.